Liefer- und Montagebedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Unsere Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende
oder von unseren Lieferungsbedingungen abweichende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen
trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung
vorbehaltlos ausgeführt wird.
2. Diese Lieferungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende
Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
3. Verbraucher im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist eine natürliche
oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Soweit in den nachstehenden Lieferungsbedingungen die Bezeichnung „Besteller” verwendet wird, sind hiermit
sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint.
§ 2 Angebot und Abschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie
Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte
Sache erwerben zu wollen.
Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenabreden oder
Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen
behält sich die Fa. Die Stahlwerker GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies
gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich”
bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere
vorherige ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten „ab Werk”, ausschließlich Verpackung
und
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe
am
Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für
den
Transport zusätzlich berechnet.
3. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs
der
Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung
erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht
vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden
ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.
4. Montagekosten werden grundsätzlich separat berechnet.
5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb
von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln.
7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch
uns anerkannt wurden.
8. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk”.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson
auf
den Besteller über, sofern dieser Unternehmer ist.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache geht auch beim Versendungskauf erst mit
Übergabe der Ware auf den Besteller über, wenn dieser Verbraucher
ist.
4. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls
anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
5. Vorstehende Nummern 1 bis 4 gelten auch für Teillieferungen.
§ 5 Lieferzeiten
1. Die angegebenen Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd; es sei
denn, es ist ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin
zugesagt worden.
2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen
gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt
unvorhersehbarer, von der Fa. Die Stahlwerker GmbH nicht zu vertretender Hindernisse,
wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen. Der
Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der
Verzögerung unverzüglich informiert.
Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein,
können sowohl der Besteller als auch die Fa. Die Stahlwerker GmbH ganz oder
teilweise von dem Vertrag zurücktreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1.Die Fa. Die Stahlwerker GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis
zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. Die Stahlwerker GmbH
nach
angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und
die Kaufsache herauszuverlangen. Die Fa. Die Stahlwerker GmbH ist nach Rücknahme
der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf
die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener
Verwertungskosten - angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des
Lieferanten nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlich
vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadensersatzanspruch zu.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er
ist
insbesondere verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten
regelmäßig durchzuführen, sofern diese erforderlich sind.
3. Bei Pfändung, sonstigen Eingriffen Dritter oder etwaigen
Beschädigungen oder Vernichtung der Kaufsache hat der Besteller die
Fa. Die Stahlwerker GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Ebenso ist der Fa. Die Stahlwerker GmbH ein Besitzwechsel der Kaufsache sowie der eigene Wohnsitzwechsel
des Bestellers unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Mängelansprüche
1. Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller, wenn er Unternehmer
ist, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten
gemäß § 377 des Handelsgesetzbuches ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Die Fa. Die Stahlwerker GmbH ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung
in
Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn der
Besteller Unternehmer ist.
Ist der Besteller Verbraucher, so kann der Besteller zunächst zwischen
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung wählen.
Die Fa. Die Stahlwerker GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art
der Nacherfüllung für den Besteller keine erheblichen Nachteile
beinhaltet.
3. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, wenn der Besteller
Unternehmer ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
4. Die Fa. Die Stahlwerker GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Fa. Die Stahlwerker GmbH
beruhen. Soweit der Fa. Die Stahlwerker GmbH keine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die
zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers,
die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, beträgt 1
Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern der Besteller Unternehmer ist und seiner
in Nummer 1. geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Ist der Besteller Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2
BGB
unterliegen, 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.
6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Fa. Die Stahlwerker GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet die Fa. Die Stahlwerker GmbH im
Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach
Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen der Fa. Die Stahlwerker GmbH.
Die Haftung der Fa. Die Stahlwerker GmbH bei leicht fahrlässigen Verletzungen
unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen, wenn der Besteller
Unternehmer ist.
2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Besteller Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz 61449
Steinbach /Taunus bzw. Bad Homburg vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der
Besteller Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder keinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen
möglichst nahe kommt.
II. Montagebedingungen
Sofern die Fa. Die Stahlwerker GmbH neben der Lieferung der Kaufsache auch oder
ausschließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt,
gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen:
§ 1 Montagevoraussetzungen
1. Falls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die
Lieferung nicht vollständig ist, hat der Besteller die Fa. Die Stahlwerker GmbH
spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu
unterrichten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaffen
werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leichter
Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte
zusätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung
gestellt.
2. Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und
vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu lagern.
3. Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere
Fachmonteure von der Fa. Die Stahlwerker GmbH gestellt. Diesen sind je nach Absprache
genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung beizustellen.
4. Nicht zu unseren Leistungen gehören: …
5. Das handwerksübliche Werkzeug wird von der Fa. Die Stahlwerker GmbH gestellt.
Der Besteller hat darüber hinaus für die Montage folgende notwendige
Materialien bereitzuhalten: …
6. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, müssen
bauseitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Baustrom 220 Volt, so
wie
Wasser ggf. Gerüste oder Arbeitsbühnen an der Montagestelle
bereit stehen und die Zufahrt zur Montagestelle ermöglicht werden.
7. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum
vereinbarten Termin möglich ist, insbesondere dass alle notwendigen
Vorarbeiten wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind.
Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein.
Der Besteller hat der Fa. Die Stahlwerker GmbH spätestens 8 Tage vor dem
vereinbarten Termin schriftlich zu verständigen, ob die Montage zu dem
vereinbarten Termin möglich ist.
8. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicherheitsvorschriften
zu informieren, wie insbesondere bezüglich Schweißarbeiten,
Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc.
Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter
Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der
Besteller die Fa. Die Stahlwerker GmbH von der Schadensersatzpflicht freizustellen.
9. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für
Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein
verschließbarer Aufenthaltsraum für Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge
und Kleinteile benötigt wird, ist dies dem Besteller vorab mitzuteilen und
von diesem bauseits zur Verfügung zu stellen.
10. Sofern die zu montierende Konstruktion mit Elektroantrieb versehen ist,
ist
die erforderliche Elektroinstallation und das Anschließen und Einstellen
der Geräte bauseits auszuführen.
11. Nach der Montage ist seitens des Bestellers Folgendes zu beachten/sind
folgende Vorkehrungen zu treffen: Bei der Montage von Tore mittels
Betonarbeiten muß das Tor mindestens 48 Stunden im geschlossenem Zustand
verspannt bleiben und kann in diesem Zeitraum nicht geöffnet werden.
§ 2 Stundenlohnarbeiten
1. Die Montagearbeiten werden nach Aufwand im Stundenlohn abgerechnet
zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung etc. Es gelten
die
jeweils gültigen Montagerichtpreise welche im Angebot genannt werden.
2. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß §
3 der Lieferbedingungen zu erfolgen.
§ 3 Abnahme
1. Der Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und
verpflichtet, diese in einem schriftlichen Montageprotokoll abzunehmen.
2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht
innerhalb 5 Tagen abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
3. Von der Abnahme an bestehen gegen die Fa. Die Stahlwerker GmbH keine
Mängelansprüche aus § 634 Nr. 1 bis Nr. 3 BGB mehr
bezüglich bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte
wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält.
4.Gewährleistung
übernehmen wir befristet auf 2 Jahre. Ausgenommen hiervon sind
Beschlagteile (bewegliche Teile) und elektrotechnisches Zubehör, gerechnet
ab Gefahrenübergang, spätestens ab Rechnungsdatum, geben wir
befristet 12 Monate Gewährleistung.Voraussetzung einer Garantieleistung
ist die Einhaltung der notwendigen und vorgeschriebenen Wartungsintervalle.
Diese sind bei Torantrieben und Schrankenanlage je nach Nutzung mindestens 1
jährliche Wartung.
§ 4 Verjährung
Mängelansprüche des Bestellers aus der Montage verjähren in
einem Jahr seit der Abnahme. Die Verjährungsfrist des § 634a Abs.
1
Nr. 2 BGB bleibt hiervon unberührt.
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. Die Stahlwerker GmbH Torantriebe-
nachfolgend als Fa. Die Stahlwerker GmbH bezeichnet - und dem Besteller gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennt die Fa. Die Stahlwerker GmbH nicht an, es sei denn, die
Fa. Die Stahlwerker GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Die Fa. Die Stahlwerker GmbH verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den
Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern
auf
der Website ist die Fa. Die Stahlwerker GmbH zum Rücktritt berechtigt.
Falls der Lieferant der Fa. Die Stahlwerker GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung die Fa. Die Stahlwerker GmbH nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Fa. Die Stahlwerker GmbH ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der
Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt
nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird
unverzüglich erstattet.
Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch
Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen.Die
Kosten für die Rücksendung trägt der Besteller. Die
Rücksendung wird von der Fa. Die Stahlwerker GmbH nur angenommen, wenn sie ausreichend
frankiert wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fa. Die Stahlwerker GmbH ggf. eine durch
der Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.
Darüber hinaus gilt unsere Rücknahmegarantie.
§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom
Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind
unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt
wurde. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch die Fa. Die Stahlwerker GmbH auf den
Käufer über.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Soweit nicht anders vereinbart ist der Kaufpreis sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den
Kaufpreis per, Lastschriftverfahren, Vorauszahlung und Nachnahme zahlen. Kommt
der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Fa. Die Stahlwerker GmbH berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank
bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Fa.
Die Stahlwerker GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist,
ist die Fa. Die Stahlwerker GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Fa. Die Stahlwerker GmbH
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden
Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Fa. Die Stahlwerker GmbH
§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Bei Eintreffen hat er Kunde die Ware unverzüglich auf ihre
Mängel und Beschaffenheit hin zu untersuchen. Offene und versteckte
Mängel müssen sofort nach ihrer Entdeckung der Fa. Die Stahlwerker GmbH gemeldet
werden. Andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese
Mängel. Der reklamierte Artikel muß unter Angabe der Rechnung und
des Kaufdatums, ausreichend frankiert, an die Fa. Die Stahlwerker GmbH verschickt
werden.
Liegt ein von der Fa. Die Stahlwerker GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor,
kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung
verlangen. Ist die Fa. Die Stahlwerker GmbH zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen
Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder
verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus
Gründen, die die Fa. Die Stahlwerker GmbH zu vertreten hat oder schlägt
in
sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, ist der
Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
(Wandlung) oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen -
ausgeschlossen. Die Fa. Die Stahlwerker GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet
die
Fa. Die Stahlwerker GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige
Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von der Fa. Die Stahlwerker GmbH
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden
vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus
§§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend
macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender
Unmöglichkeit.
Sofern die Fa. Die Stahlwerker GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht
verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den
typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt – sofern nichts anderes
angegeben - vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine
Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
§ 8 Datenschutz
Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen,
die
Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst erforderlichen
personenbezogenen Daten durch die Fa. Die Stahlwerker GmbH ausführlich unterrichtet worden
. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten ausdrücklich zu.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem
Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Falls der Kunde
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist bei
Rechtsstreitigkeiten das Gericht zuständig, das auch für den
Hauptsitz der Fa. Die Stahlwerker GmbH zuständig ist. |