zurück zur Startseite
Startseite Über uns Produkte Ausstattung Kontakt Der Weg zu uns AGBs Gästebuch Impressum

Liefer- und Montagebedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Unsere Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungsbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.

2. Diese Lieferungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

3. Verbraucher im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Soweit in den nachstehenden Lieferungsbedingungen die Bezeichnung „Besteller” verwendet wird, sind hiermit
sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint.

§ 2 Angebot und Abschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen.
Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen der Schriftform.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich die Fa. Die Stahlwerker GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich” bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise gelten „ab Werk”, ausschließlich Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet.

3. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.

4. Montagekosten werden grundsätzlich separat berechnet.

5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln.

7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden.

8. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Gefahrübergang

1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk”.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über, sofern dieser Unternehmer ist.

3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware auf den Besteller über, wenn dieser Verbraucher ist.

4. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Vorstehende Nummern 1 bis 4 gelten auch für Teillieferungen.

§ 5 Lieferzeiten

1. Die angegebenen Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd; es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin zugesagt worden.

2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von der Fa. Die Stahlwerker GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert.
Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können sowohl der Besteller als auch die Fa. Die Stahlwerker GmbH ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1.Die Fa. Die Stahlwerker GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. Die Stahlwerker GmbH nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache herauszuverlangen. Die Fa. Die Stahlwerker GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des Lieferanten nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadensersatzanspruch zu.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, sofern diese erforderlich sind.

3. Bei Pfändung, sonstigen Eingriffen Dritter oder etwaigen Beschädigungen oder Vernichtung der Kaufsache hat der Besteller die Fa. Die Stahlwerker GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Ebenso ist der Fa. Die Stahlwerker GmbH ein Besitzwechsel der Kaufsache sowie der eigene Wohnsitzwechsel des Bestellers unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Mängelansprüche

1. Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller, wenn er Unternehmer ist, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 des Handelsgesetzbuches ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Die Fa. Die Stahlwerker GmbH ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn der Besteller Unternehmer ist.
Ist der Besteller Verbraucher, so kann der Besteller zunächst zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung wählen. Die Fa. Die Stahlwerker GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Besteller keine erheblichen Nachteile beinhaltet.

3. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, wenn der Besteller Unternehmer ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

4. Die Fa. Die Stahlwerker GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Fa. Die Stahlwerker GmbH beruhen. Soweit der Fa. Die Stahlwerker GmbH keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern der Besteller Unternehmer ist und seiner in Nummer 1. geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Ist der Besteller Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.

6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Fa. Die Stahlwerker GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet die Fa. Die Stahlwerker GmbH im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Fa. Die Stahlwerker GmbH.
Die Haftung der Fa. Die Stahlwerker GmbH bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen, wenn der Besteller Unternehmer ist.

2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Besteller Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz 61449 Steinbach /Taunus bzw. Bad Homburg  vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder keinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

II. Montagebedingungen

Sofern die Fa. Die Stahlwerker GmbH neben der Lieferung der Kaufsache auch oder ausschließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen:

§ 1 Montagevoraussetzungen

1. Falls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lieferung nicht vollständig ist, hat der Besteller die Fa. Die Stahlwerker GmbH spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unterrichten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu lagern.

3. Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure von der Fa. Die Stahlwerker GmbH gestellt. Diesen sind je nach Absprache genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung beizustellen.

4. Nicht zu unseren Leistungen gehören: …

5. Das handwerksübliche Werkzeug wird von der Fa. Die Stahlwerker GmbH gestellt. Der Besteller hat darüber hinaus für die Montage folgende notwendige Materialien bereitzuhalten: …

6. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, müssen bauseitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Baustrom 220 Volt, so wie Wasser ggf. Gerüste oder Arbeitsbühnen an der Montagestelle bereit stehen und die Zufahrt zur Montagestelle ermöglicht werden.

7. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum vereinbarten Termin möglich ist, insbesondere dass alle notwendigen Vorarbeiten wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein.
Der Besteller hat der Fa. Die Stahlwerker GmbH spätestens 8 Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich zu verständigen, ob die Montage zu dem vereinbarten Termin möglich ist.

8. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicherheitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere bezüglich Schweißarbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc.
Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller die Fa. Die Stahlwerker GmbH von der Schadensersatzpflicht freizustellen.

9. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein verschließbarer Aufenthaltsraum für Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile benötigt wird, ist dies dem Besteller vorab mitzuteilen und von diesem bauseits zur Verfügung zu stellen.

10. Sofern die zu montierende Konstruktion mit Elektroantrieb versehen ist, ist die erforderliche Elektroinstallation und das Anschließen und Einstellen der Geräte bauseits auszuführen.

11. Nach der Montage ist seitens des Bestellers Folgendes zu beachten/sind folgende Vorkehrungen zu treffen: Bei der Montage von Tore mittels Betonarbeiten muß das Tor mindestens 48 Stunden im geschlossenem Zustand verspannt bleiben und kann in diesem Zeitraum nicht geöffnet werden.

§ 2 Stundenlohnarbeiten

1. Die Montagearbeiten werden nach Aufwand im  Stundenlohn abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung etc. Es gelten die jeweils gültigen Montagerichtpreise welche im Angebot genannt werden.

2. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß § 3 der Lieferbedingungen zu erfolgen.

§ 3 Abnahme

1. Der Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und verpflichtet, diese in einem schriftlichen Montageprotokoll abzunehmen.

2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht innerhalb 5 Tagen abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

3. Von der Abnahme an bestehen gegen die Fa. Die Stahlwerker GmbH keine Mängelansprüche aus § 634 Nr. 1 bis Nr. 3 BGB mehr bezüglich bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält.

4.Gewährleistung übernehmen wir befristet auf 2 Jahre. Ausgenommen hiervon sind Beschlagteile (bewegliche Teile) und elektrotechnisches Zubehör, gerechnet ab Gefahrenübergang, spätestens ab Rechnungsdatum, geben wir befristet 12 Monate Gewährleistung.Voraussetzung einer Garantieleistung ist die Einhaltung der notwendigen und vorgeschriebenen Wartungsintervalle. Diese sind bei Torantrieben und Schrankenanlage je nach Nutzung mindestens 1 jährliche Wartung.

§ 4 Verjährung

Mängelansprüche des Bestellers aus der Montage verjähren in einem Jahr seit der Abnahme. Die Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt hiervon unberührt.




Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. Die Stahlwerker GmbH Torantriebe- nachfolgend als Fa. Die Stahlwerker GmbH bezeichnet - und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Fa. Die Stahlwerker GmbH nicht an, es sei denn, die Fa. Die Stahlwerker GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt

Die Fa. Die Stahlwerker GmbH verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist die Fa. Die Stahlwerker GmbH zum Rücktritt berechtigt.

Falls der Lieferant der Fa. Die Stahlwerker GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung die Fa. Die Stahlwerker GmbH nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Fa. Die Stahlwerker GmbH ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen.Die Kosten für die Rücksendung trägt der Besteller. Die Rücksendung wird von der Fa. Die Stahlwerker GmbH nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fa. Die Stahlwerker GmbH ggf. eine durch der Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.
Darüber hinaus gilt unsere Rücknahmegarantie.

§ 3 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch die Fa. Die Stahlwerker GmbH auf den Käufer über.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Soweit nicht anders vereinbart ist der Kaufpreis sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per, Lastschriftverfahren, Vorauszahlung und Nachnahme zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Fa. Die Stahlwerker GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Fa. Die Stahlwerker GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Fa. Die Stahlwerker GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Fa. Die Stahlwerker GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Fa. Die Stahlwerker GmbH

§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung

Bei Eintreffen hat er Kunde die Ware unverzüglich auf  ihre Mängel und Beschaffenheit hin zu untersuchen. Offene und versteckte Mängel müssen sofort nach ihrer Entdeckung der Fa. Die Stahlwerker GmbH gemeldet werden. Andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Der reklamierte Artikel muß unter Angabe der Rechnung und des Kaufdatums, ausreichend frankiert, an die Fa. Die Stahlwerker GmbH verschickt werden.

Liegt ein von der Fa. Die Stahlwerker GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist die Fa. Die Stahlwerker GmbH zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Fa. Die Stahlwerker GmbH zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Die Fa. Die Stahlwerker GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Fa. Die Stahlwerker GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von der Fa. Die Stahlwerker GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

Sofern die Fa. Die Stahlwerker GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt – sofern nichts anderes angegeben - vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

§ 8 Datenschutz

Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Fa. Die Stahlwerker GmbH ausführlich unterrichtet worden . Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

 

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Falls der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist bei Rechtsstreitigkeiten das Gericht zuständig, das auch für den Hauptsitz der Fa. Die Stahlwerker GmbH zuständig ist.

zurück nach oben

© 2005 Die Stahlwerker GmbH